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Manfred Berger von asc agenturscouts consulting gmbh: Bei der Auswahl von Agenturen orientiere ich mich gerne auch an den Kundenbeurteilungen auf Benchpark.

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Christian Wegerhoff von Mediaworx Berlin AG: Jeder zweite Neukunde findet uns aufgrund unserer Empfehlungen bei Benchpark.




 
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Rabattaktion wird verlängert


Lieber Benchpark-Teilnehmer,

auf Grund des großen Erfolges verlängern wir auf www.benchpark.com unsere seit Mitte April laufende Rabattaktion bis zum 31. Mai. 2013.

Es gelten bis dahin folgende Konditionen (alle Preise sind netto zzgl. 19% MwSt.):

- 30 Tage Nutzungszeit für nur 59,- Euro anstelle 79,- Euro (1,96 Euro / Tag)

- 180 Tage Nutzungszeit für nur 199,- Euro anstelle 249,- Euro (1,11 Euro / Tag)

- 360 Tage Nutzungszeit für nur 299,- Euro anstelle 399,- Euro (0,83 Euro / Tag)

Folgende Vorteile bringt Ihnen und Ihrem Unternehmen Nutzungszeit auf Benchpark:

  • Werben Sie in unseren Anbieterlisten und Auswertungen mit Ihrem Logo und einem hervorgehobenen Firmeneintrag.

  • Schalten Sie Ihre Empfehlungen öffentlich und lenken Sie somit das Interesse an Ihrem Unternehmen auf potenzielle Neukunden.

  • Nutzen Sie unser Benchpark-Siegel auf Ihrer Internetseite oder für Ihre Werbemittel.

  • Geben Sie Ihrem Kunden persönlich unsere Codekarte mit Ihrem individuellem Empfehlungscode. Ihr Kunde kann auf diesem Wege bequem eine Empfehlung für Ihr Unternehmen abgeben.

  • Sie können sämtliche Auswertungen Ihrer Branche auf www.benchpark.com einsehen. Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz steht und lesen Sie Branchentrends aus unseren Statistiken ab.

  • Akquirieren Sie Neuaufträge in unseren Ausschreibungen oder schreiben Sie selbst für Ihr Unternehmen einen Bedarf aus.


 

Einen Überblick über unsere kostenpflichtigen Leistungen finden Sie auch unter:

http://www.benchpark.com/nutzungsoptionen.htm

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung!

Erreichen können Sie uns unter:

Telefon: 0800 ? 1003687 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz)

E-Mail: mail@benchpark.com

 

Vielen Dank für Ihr Interesse &

Viele Grüße

Ihr Benchpark-Team


Große Rabattaktion vom 15.04. - 30.04.2013


Lieber Benchpark-Teilnehmer,

im Zeitraum vom 15.04.2013 bis einschließlich 30.04.2013 starten wir auf www.benchpark.com eine große Rabattaktion!

Es gelten dann folgende Konditionen (alle Preise sind netto zzgl. 19% MwSt.):

30 Tage Nutzungszeit für nur 59,- Euro anstelle 79,- Euro (1,96 Euro / Tag)

180 Tage Nutzungszeit für nur 199,- Euro anstelle 249,- Euro (1,11 Euro / Tag)

360 Tage Nutzungszeit für nur 299,- Euro anstelle 399,- Euro (0,83 Euro / Tag)

 

Das bringt Ihnen und Ihrem Unternehmen Nutzungszeit auf Benchpark:

Werben Sie in unseren Anbieterlisten und Auswertungen mit Ihrem Logo und einem hervorgehobenen Firmeneintrag.

Schalten Sie Ihre Empfehlungen öffentlich und lenken Sie somit das Interesse an Ihrem Unternehmen auf potenzielle Neukunden.

Nutzen Sie unser Benchpark-Siegel auf Ihrer Internetseite oder für Ihre Werbemittel.

Geben Sie Ihrem Kunden persönlich unsere Codekarte mit Ihrem individuellem Empfehlungscode. Ihr Kunde kann auf diesem Wege bequem eine Empfehlung für Ihr Unternehmen abgeben.

Sie können sämtliche Auswertungen Ihrer Branche auf www.benchpark.com einsehen. Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz steht und lesen Sie Branchentrends aus unseren Statistiken ab.

Akquirieren Sie Neuaufträge in unseren Ausschreibungen oder schreiben Sie selbst für Ihr Unternehmen einen Bedarf aus.

 

Einen Überblick über unsere kostenpflichtigen Leistungen finden Sie auch unter:

http://www.benchpark.com/nutzungsoptionen.htm

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Ihr Benchpark-Team


Änderungen bei Benchpark zum 1. März 2013


Zum 1. März 2013 treten für Kunden von Benchpark.com einige wichtige Änderungen in Kraft.

Künftig erhält jeder, der sein Unternehmen bei Benchpark.com einträgt und fünf Einladungen für Empfehlungen an seine Kunden verschickt für 30 Tage einen kostenlosen Zugang zu dem Angebot von Benchpark.com. (gezählt werden nur Emailadressen einer aktivien Webpräsenz/Domain. Freemailer-Emailadressen wie googlemail, icloud, gmx usw. gelten nicht!) Der bisherige auf 30 Tage beschränkte kostenlose Zugang für eine Empfehlung entfällt.

Der Inhaber des Unternehmenseintrags kann in der Zeit des kostenlosen Zugangs in der eigenen Branche die Ergebnisse der Empfehlungen für sein Unternehmen oder für andere Unternehmen einsehen. Außerdem erhält der Inhaber des Unternehmenseintrags für diese Zeit alle Editorrechte für seinen Eintrag und die Möglichkeit, auf Benchpark.com veröffentlichte Ausschreibungen einzusehen und zu nutzen.

Gehen fünf Empfehlungen für das Unternehmen ein, kann der Inhaber des Unternehmenseintrags für die Zeit des kostenlosen Zugangs das Benchpark-Siegel - entweder auf der eigenen Internetseite oder in Werbematerialien - verwenden. Nach Ablauf des kostenlosen Zugangs besteht die Möglichkeit, Nutzungszeit für 30 Tage, für 180 Tage oder für 360 Tage zu kaufen.

Zudem wird es Kunden von Unternehmen künftig möglich sein, alle drei Monate - statt bisher alle sechs Monate - eine Empfehlung über die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Unternehmen abzugeben.

Das Benchpark-Team.

P.S.: Sagen Sie uns gerne Ihre Meinung und kommentieren Sie diese Änderung direkt hier im Blog oder schreiben Sie uns an: mail@benchpark.com


Wettbewerbsverstöße: Kammergericht schränkt Haftung des GmbH-Geschäftsführers ein


Die Verteidigungsposition eines GmbH-Geschäftsführers bei einer Inanspruchnahme im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist jetzt durch ein Urteil des Kammergerichts Berlin gestärkt worden. In seiner Entscheidung (Urteil vom 13. November 2012, Az.: 5 U 30/12) habe das Gericht eine grundsätzliche Haftung verneint, erklärt Rolf Albrecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht von der Kanzlei volke2.0.

Demnach komme für die Richter "nur unter ganz bestimmten Umständen eine persönliche Verantwortlichkeit in Betracht und zwar dann, wenn der Geschäftsführer Kenntnis von einer unzulässigen geschäftlichen Handlung hat und die Möglichkeit hatte, die Handlung zu verhindern". Bislang sei oft bei jeder Art von angeblichen Wettbewerbsverstößen der Geschäftsführer einer GmbH zugleich persönlich neben dem Unternehmen in Anspruch genommen worden, so Albrecht.

?In vielen Unternehmen ist der Geschäftsführer in vielen Handlungen zum Beispiel im Bereich der Werbung nicht involviert", sagt Albrecht. "Hier dürfte die Haftung daher auszuschließen sein.? Zudem sehe das Gericht den bisher geltenden Grundsatz, dass der Geschäftsführer als sogenannter Störer hafte, auf Grund der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als nicht mehr als gegeben an. Ferner bestehe auch eine sogenannte allgemeine Verkehrspflicht nicht, Wettbewerbsrechtsverletzungen stets vorbeugen zu müssen.

"In der Konsequenz bedeutet diese Urteil und die geäußerte Rechtsansicht, der hoffentlich auch andere Gerichte folgen werden, dass ein Geschäftsführer einer GmbH nur noch in Ausnahmefällen für Wettbewerbsrechtsverletzungen haften dürfte", erklärt Albrecht. Das sei allerdings "kein Freibrief, ohne Rücksicht auf das geltende Recht zu werben". Albrecht rät daher, die gesetzlichen Regelungen weiterhin vor jeder Werbemaßnahme zu prüfen.

Über volke2.0: volke2.0 ist seit mehr als 12 Jahren ausschließlich in den Bereichen Intellectual Property (Marken-, Wettbewerbs-, Patent- und Urheberrecht) und Informationstechnologierecht tätig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung der Schnittemenge der beiden Gebiete: Intellectual Property and Information Technology. Die hochspezialisierten Fachanwälte betreuen national und international tätige E-Commerce / E-Business-Anbieter, EDV- und Software-Anbieter, Internet (Service) Provider, Werbe-/Marketingagenturen und Verlage. (www.volke2-0.de )


Unternehmen müssen auf die Künstlersozialabgabe achten


Wenn ein Unternehmen Post von der Künstlersozialkasse (KSK) erhält, sollte man sich damit ernsthaft beschäftigen. Abgabepflichtig sind nämlich alle künstlerisch-publizistischen Leistungen von Selbständigen, die nicht nur gelegentlich erfolgen. Für das vergangenen Jahr 2012 ist der Abgabesatz auf 3,9 Prozent der Netto-Beträge festgelegt. In diesem Jahr steigt der Satz auf 4,1 Prozent.

Nach Darstellung der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach können KSK-Prüfungen hohe Nachforderungen an Unternehmen zur Folge haben. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, sollte ein Unternehmen falsche Angaben gemacht haben oder notwendige Unterlagen nicht einreichen. WWS zufolge kontrollieren rund 3.500 Betriebsprüfer regelmäßig Unternehmen in Sachen Künstlersozialabgabe. Dabei erfolgt die Prüfung rückwirkend über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.

?In vielen Auftragsbüchern schlummern abgabepflichtige Leistungen, die erhebliche finanzielle Nachwirkungen haben?, sagt Dr. Ulrich Viefers, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der WWS. Er rät daher, dass die Unternehmen sich eingehend über die Thematik Künstlersozialabgabe informieren und prüfen sollten, ob Leistungen von der Abgabepflicht betroffen sind. ?Die Liste der KSK-pflichtigen Leistungen ist lang. Schon ein geringer kreativer Anteil kann dazu führen, dass der Gesamtauftrag abgabepflichtig wird?, sagt Dr. Viefers.

Nach Darstellung des Experten ist besondere Vorsicht bei Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen geboten. Die Aktualisierung von Webauftritten oder der Versand eines Newsletters werde von den Prüfern rasch als "künstlerisch-publizistische Leistungen" gewertet und könne eine Künstlersozialabgabe zur Folge haben.  Nach Darstellung der WWS lassen sich viele KSK-Abgaben allerdings reduzieren oder vermeiden. So sollten bei der Auftragsvergabe und der Vertragsgestaltung abgabepflichtige und sonstige Leistungen getrennt werden. Außerdem sei es sinnvoll, Aufträge  mit detaillierten Leistungsbeschreibungen sorgfältig zu dokumentieren.

Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-gruppe.de


Leitfaden Social Search liefert 25 Praxistipps für Unternehmen


Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat nach eigenen Angaben einen Leitfaden Social Search aufgelegt, der mit praktischen Hinweisen Unternehmen in die Welt der sozialen Suche (Social Search) einführt. Auf rund 40 Seiten liefere die Publikation die Grundlagen zur Suchmaschinenoptimierung im Umfeld von Social Media, teilte der Verband mit.

"Die 13 Autoren greifen konkrete Handlungsempfehlungen, Definitionen über den Einfluss von Social Signals und Lösungen für die richtige Strategie auf", erklärte der Verband weiter. Insgesamt 25 Praxistipps für Unternehmen und eine Übersicht der Optimierungsmaßnahmen für Social-Media-Profile rundeten den Leitfaden ab. Der Leitfaden ?Social Search? der Unit Search der Fachgruppe Performance Marketing und der Fachgruppe Social Media im BVDW sei als Printversion für 29,90 Euro und als PDF-Dokument für 10,00 Euro im BVDW-Online-Shop erhältlich.

?Eindeutige Empfehlungen aus dem persönlichen Netzwerk spielen in Zukunft eine immer größere Rolle in der Suchmaschinenoptimierung", erklärte Curt Simon Harlinghausen (AKOM360), Vorsitzender der Fachgruppe Social Media im BVDW. Für Unternehmen bedeutete das, die Wechselwirkung der Social-Media-Aktivitäten in die Strategie mit einzubeziehen. "Eine wichtige Dimension ist die soziale Suche, die die Relevanz von qualitativen Inhalten neu definiert und zeigt, dass Inhalte in der Zukunft eine noch größere Rolle spielen, wenn sie von den Richtigen auch gefunden werden?, erklärte Harlinghausen.

Christian Vollmert (luna-park), Leiter der Unit Search der Fachgruppe Performance Marketing im BVDW verweist auf Social Media als Erfolgsfaktor für SEO. Sehr oft würden SEO und Social Media getrennt betrachtet. "In unserem Gemeinschaftsprojekt möchten wir Unternehmen aufzeigen, wie bedeutsam Social Search als Bestandteil der gesamten Online-Strategie und ein integratives Zusammenarbeiten der betrauten Abteilungen ist." Social-Media-Aktivitäten müssten stets auch aus Sicht des Suchenden gesehen werden, erklärte Vollmert.

Inhaltsübersicht der neuen Fachpublikation ?Social Search?

· Effekte und Messbarkeit von Social Signals
· Einsatz von Social Plug-ins und Social-Media-Elementen
· Ziele und Bausteine zur Umsetzung einer Social-Search-Strategie
· Wertvoller Content und seine gezielte Verbreitung
· Die richtigen Schritte für den Linkaufbau
· Von Kommunikation und wechselseitigen Beziehungen in der Markenbildung
· Nachhaltigkeit von Optimierungsmaßnahmen
· Übersicht der wichtigsten Social-Media-Plattformen
· 25 Handlungsempfehlungen im Umfeld von Social Search

 

Der BVDW sagt über sich selbst:

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung. Der BVDW ist interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der digitalen Wirtschaft. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Medien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen stehend unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Die Summe aller Kompetenzen der Mitglieder, gepaart mit den definierten Werten und Emotionen des Verbandes, bilden die Basis für das Selbstverständnis des BVDW. Wir sind das Netz.


Die wenigsten fühlen sich bei der Nutzung des Internets überfordert


Trotz der täglichen Informationsflut und des technologischen Fortschritts fühlen sich die wenigsten Deutschen bei der Nutzung des Internets überfordert. Allerdings sorgt sich ein großer Teil von ihnen, Opfer von Datenspionage oder Cybermobbing zu werden. Jüngere Menschen befürchten zudem, ohne Internet zu vereinsamen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine jetzt veröffentlichte Umfrage von ERGO Direkt Versicherungen.

Bei der Untersuchung habe die Stiftung Internetforschung mehr als 3.000 Internetnutzer ab 18 Jahren danach befragt, wie sie mit dem Internet umgingen und was ihnen dabei Sorgen bereiten würde, teilte ERGO mit. Dabei kam heraus, dass für die allermeisten Deutschen die Nutzung des Internets zum Alltag geworden ist. Lediglich drei Prozent aller Nutzer hätten sich als "Anfänger im Netz" bezeichnet. Auch in der Altersgruppe 70+ fühlten sich mehr als 93 Prozent im Netz zuhause, teilte die Versicherung weiter mit.

Und das sind die einzelnen Ergebnisse der Studie:

1. Übersichtliches Netz - Die große Mehrheit kommt problemlos mit dem Netz zurecht. Auf sechs von zehn Nutzern wirkt das Netz übersichtlich. Auch Menschen, die älter als 60 jahr sind, haben keine Probleme, sich online zu orientieren. Bei den über 70-Jährigen benötigt nur etwa jeder Dritte Unterstützung beim Online-Surfen.

2. Angst vor Vereinsamung - Vier von zehn Nutzer unter 30 Jahre und ebenso viele Nutzer der Generation 70+ fürchten sich ohne Zugang zum Internet vor Vereinsamung. Dabei überwiegt die Sorge, den Anschluss an Freunde und Familie zu verlieren oder etwas Wichtiges zu verpassen. Bei den 40- bis 69-Jährigen sind in dieser Frage lediglich 20,8 Prozent ernsthaft besorgt.

3. Datenschutz - Angesichts von Datenspionage und Passwortdiebstahl ist die große Mehrheit der Deutschen in puncto "Sicherheit im Internet" sensibilisiert. Mehr als jeder Zweite gibt auf Online-Portalen seine private Anschrift nur ungern preis. 57 Prozent der Nutzer ab 40 Jahren halten es für schwierig, private Fotos ins Netz zu stellen. Bei den Unter 30-Jährigen sieht das anders aus. Lediglich 37,6 Prozent sehen darin eine Gefahr.

4. Negative Erlebnisse - Die Angst, online ausspioniert zu werden, ist weit verbreitet. Fast 60 Prozent aller Befragten haben Angst davor. 15 Prozent der Nutzer zwischen 18 und 39 Jahren waren bereits davon betroffen. Auch Cyber-mobbing wird zunehmend zum Problem. Etwa jeder Dritte unter 30 Jahren ist im Netz bereits verbal angegriffen worden.

5. Sicher einkaufen - Sicherheit spielt auch beim Einkauf im Netz eine wichtige Rolle. Fast 60 Prozent der Befragten legen Wert auf Online-Shops, die mit Bezahlsystemen wie PayPal oder Click&Buy arbeiten. Vier von zehn Online-Einkäufern lehnen es allerdings ab, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.

6. Gläserner Kunde - Die Sorge, zum "gläsernen Kunden" zu werden, ist weit verbreitet. Mehr als 60 Prozent der Befragten wollen ihr Konsumverhalten im Internet nicht preis geben, um personalisierte Werbung zu sehen. Bei den unter 30-Jährigen lässt die Sorge nach - fast jeder Dritte kann sich das vorstellen.

Weitere Ergebnisse der Studie grafisch aufgearbeitet:

1. Studie Internetnutzung

2. Studie Internetnutzung

 

Das Unternehmen ERGO sagt über sich selbst:

ERGO Direkt Versicherungen sind mit rund 4,3 Millionen Kunden der meistgewählte deutsche Direktversicherer. Das Unternehmen ist auf einfache und leicht verständliche Produkte spezialisiert, die zum Standardbedarf von Privathaushalten gehören. Wichtige Produkte sind die Zahnzusatzversicherungen, die Pflegetagegeldversicherung, die Risikolebensversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schlanke Prozesse und eine schnelle Verarbeitung ermöglichen günstige Prämien. Seit seiner Gründung 1984 wächst das Unternehmen kontinuierlich. Heute arbeiten rund 1.900 Mitarbeiter am Standort Nürnberg/Fürth. ERGO Direkt Versicherungen gehören zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.


Online shopping: Ein Viertel aller Einkäufe über das Internet


Die Deutschen nutzen das Internet mehr und mehr als Einkaufsladen. Ein Viertel aller Einkäufe würden sie inzwischen über das Internet erledigen, teilte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) mit und berief sich dabei auf repräsentative Studienergebnisse. Oben auf der Einkaufsliste beim Online shopping stünden Bücher, Kleidung und Reisen. Vor dem Kauf informiert sich fast jeder im Web über Produkte und Dienstleistungen.

?Die Verbraucher möchten immer mehr ortsunabhängig und endgeräteunabhängig einkaufen", sagte Achim Himmelreich (Mücke Sturm & Company), Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im BVDW. Er erwarte steigende Umsätzen und ein "fulminantes Weihnachtsgeschäft".

Der BVDW-Studie zufolge kaufen Frauen und jüngere Internetnutzer öfter als der Durchschnitt im Netz ein. Demnach erledigen die Frauen durchschnittlich 27 Prozent aller Einkäufe per Online shopping. Bei Männern sind es 23 Prozent. Die 16- bis 34-Jährigen gaben bei der Befragung an, rund ein Drittel aller Einkäufe online zu tätigen (32 Prozent). Bei den über 55-Jährigen liegt dieser Anteil bei 19 Prozent.

Rund 70 Prozent der befragten Internetnutzer hätten angegeben, Bücher in Online-Shops zu kaufen, teilte der Verband weiter mit. Dann folgten Kleidung/Accessoires (59 Prozent), Urlaubsreisen (53 Prozent) und Elektronikartikel (46 Prozent) sowie Mobilfunkgeräte (45 Prozent). 27 Prozent fragen nach Lebensmitteln beim Online-Shopping nach.

 

Datengrundlage: Als Grundlage für die Angaben diente eine repräsentative Befragung durch das IAB Europe unter mehr als tausend Personen über 16 Jahre in Deutschland.

Die gesamte Pressemitteilung inklusive von Charts finden sie hier.


Gleich bleibender Firmenname birgt Risiken


Wer ein Unternehmen übernimmt, steht auch vor der Entscheidung, ob der Firmenname gleich bleiben soll. Es gibt gute Gründe, diese Frage mit "Ja" zu beantworten: die Marke ist bekannt, gegenüber Geschäftspartnern und Kunden signalisiert der gleiche Firmenname, dass gute Erfahrungen aus der Vergangenheit auch künftig ihre Gültigkeit behalten sollen.

Die Entscheidung für den gleichen Firmennamen sei allerdings oft mit erhöhten Haftungsrisiken verbunden, erklärt die Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei WWS. Zwar komme an sich eine Haftung des Erwerbers nur in Betracht, wenn der wesentliche Kern des Unternehmens fortgeführt werde. Aber selbst wenn der geschäftliche Schwerpunkt verändert werde, bestehe eine Haftungsgefahr, wenn der Firmenname gleich bleibt.

?Maßgeblich ist, wie das Unternehmen im Geschäftsverkehr auftritt und von Geschäftspartnern wahrgenommen wird?, erklärt Dr. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin der WWS. Erwerber liefen Gefahr, dass sie für alle Altverbindlichkeiten des Veräußerers gerade stehen müssten. Die Haftung könne auch alte Steuerschulden erfassen, die von den Finanzbehörden unmittelbar vollstreckt werden könnten.

Hintergrund für diese ?erweiterte? Haftung ist nach Darstellung der Wirtschaftskanzler WWS die so genannte allgemeine Rechtsscheinhaftung. Sie trete dann ein, wenn Erwerber gegenüber gutgläubigen Vertragspartnern zurechenbar den Anschein erwecken würden, dass das Unternehmen unverändert fortgeführt werde und damit identisch sei.

Der Bundesgerichtshof habe in einem Urteil (III ZR 116/11) die Voraussetzungen für eine Rechtsscheinhaftung präzisiert, erklärt die WWS. "Durch einen identischen Firmennamen kann bei Hinzutreten weiterer Umstände der Eindruck entstehen, dass zwei eigentlich unabhängige Unternehmen eine Einheit bilden."

Also: Je mehr nach außen unverändert bleibe, desto dringlicher sei eine Absicherung für den Erwerber, erklärt die Wirtschaftskanzlei WWS. So könne beispielsweise eine Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber die Haftung für Altverbindlichkeiten ausschließen. Entsprechende Vereinbarungen würden allerdings nur für das Innenverhältnis gelten. Bei Fortführung des wesentlichen Kerns des übernommenen Geschäfts wirke eine Haftungsvereinbarung gegenüber Dritten, wenn die Haftungsbegrenzung im Handelsregister eingetragen werde.

?Erwerber sollten schon im ursprünglichen Kaufvertrag auf eine Haftungsbeschränkung bestehen?, erklärt die WWS-Expertin Dr. Thomas. ?Im Nachhinein ist erfahrungsgemäß kaum mehr eine Haftungsbeschränkung zu erzielen.?

 

Mehr zu dem Urteil unter: http://tinyurl.com/b9fux4o

 

Das sagt die WWS-Gruppe über sich selbst:

Die WWS ist nach eigenen Angaben eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an drei Standorten am Niederrhein vertreten (Mönchengladbach, Nettetal, Aachen). Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch. Die WWS-Gruppe besteht aus der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, der Partnerschaftsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz & Partner und der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH.


Unternehmen rechnen mit steigenden Social-Media-Budgets


Viele deutsche Unternehmen setzen Social Media aktiv im Tagesgeschäft ein und rechnen damit, dass die Social-Media-Budgets auch in den kommenden Jahren steigen werden. Allerdings würden die Unternehmen ein sich abschwächendes Wachstum erwarten, ergab eine Befragung von 140 werbungtreibenden Unternehmen im Auftrag des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW).

Danach geht zwar jedes zweite werbungtreibende Unternehmen (56 Prozent) für das kommende Jahr von steigenden Social-Media-Budgets aus. Im vergangenen Jahr seien es jedoch 77 Prozent gewesen, erklärte der BVDW. Lediglich gut jedes zweite Unternehmen kalkuliere mit steigenden Budgets für die eigenen Social-Media-Aktivitäten: "50 Prozent erwarten ein mäßiges Wachstum und nur sechs Prozent einen starken Anstieg", erklärt der BVDW.

Eine steigende Zahl von Unternehmen hat der Befragung zufolge indes vor, die Social-Media-Aktivitäten auszulagern. Fünf von zehn Unternehmen hätten angegeben, für die strategische Planung und Umsetzung ihrer Social-Media-Maßnahmen externe Dienstleister beauftragt zu haben, erklärt der BVDW. Im Vergleich zum vergangenen Jahr sei das eine Steigerung um 27 Prozent.

?Social Media besitzt auch in Zukunft für die werbungtreibenden Unternehmen einen hohen Stellenwert, jedoch verändern sich die strategischen und strukturellen Prozesse innerhalb der Organisationen", sagt Curt Simon Harlinghausen (AKOM360), Vorsitzender der Fachgruppe Social Media im BVDW. Die Phase des Ausprobierens neige sich dem Ende. "Social Media entwickelt sich zur Normalität im Unternehmensalltag und hält Einzug in die Unternehmenskultur."

 

Methodische Hinweise des BVDW zur Studie

Für den Jahresvergleich von 2011 zu 2012 wurden 140 werbungtreibende Unternehmen durch den BVDW befragt. Die Studie umfasst Unternehmen aus den verschiedensten Branchen, darunter IT/Telekommunikation, Nahrungs-/Genussmittel, Medien/Verlage, Automobil-/Fahrzeug-/Zulieferindustrie und Versicherungen/Banken/Finanzdienstleister.

Kontakt:

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf
www.bvdw.org


Benchpark nutzt rich snippets - Kunden bei Google besser sichtbar


Das Empfehlungsportal Benchpark erweitert seinen Service. Durch die Implementierung von rich snippets erreichen wir, dass unsere Kunden bei Google besser gefunden werden.


Benchpark ist in erster Linie ein Empfehlungsportal, auf dem Unternehmen ihren Kunden die Möglichkeit einräumen können, die gemeinsame Zusammenarbeit zu bewerten. Daran wird  sich im Grundsatz in Zukunft auch nicht ändern.

Allerdings ist es uns wichtig, unseren Kunden, die Nutzungszeit gekauft haben, zusätzliche Vorteile zu verschaffen. Und zwar ohne zusätzliche Kosten. Neben der Möglichkeit, Ausschreibungen einzustellen und zu lesen, haben wir auf dem Benchpark-Portal das Google-Angebot der rich snippets implementiert.

Allgemein gesprochen handelt es sich bei rich snippets um die wenigen Zeilen Text, die unter jedem Suchergebnis erscheinen. Sie sollen Nutzern eine Vorstellung davon vermitteln, was die Seite enthält und warum sie für ihre Suchanfrage relevant ist.

Anhand dieser rich snippets können die Nutzer erkennen, ob die jeweilige Website für sie relevant ist. Das kann, so erklärt es jedenfalls Google, dazu führen, dass die Seiten der Kunden von Benchpark mehr Klicks verzeichnen oder besser gefunden werden. Zudem könnten Daten wie Bewertungen und Beschreibungen Nutzern helfen, Seiten mit gutem Content rascher ausfindig zu machen.

Voraussetzung dafür, dass Ihr Unternehmen auf Benchpark von den Vorteilen der rich snippets besonders profitiert, ist zunächst, dass Sie Nutzungszeit erwoben haben. Zudem sollten die Ergebnisse der Empfehlungen, die für Ihr Unternehmen abgegeben wurden, öffentlich sichtbar sein. Dazu muss im Administratorbereich lediglich ein Häkchen gesetzt werden.

Letztlich entscheiden aber die Kunden von Benchpark, ob sie dieses zusätzliche Angebot annehmen wollen oder nicht. Auch hier bleiben wir bei unserem Grundsatz, dass alle Daten bei Benchpark in höchstem Maße vertraulich behandelt werden.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, mailen Sie uns einfach: mail@benchpark.com.


Mobile Nutzung des Internets gewinnt rasant an Bedeutung


Die mobile Nutzung des Internets steht bei den Deutschen hoch im Kurs. Rund 60 Prozent der Bundesbürger besitzen ein internetfähiges Mobiltelefon. Rund 8,2 Millionen Deutsche gehen per Tablet ins Internet.


Die mobile Nutzung des Internets gewinnt in Deutschland rasant an Bedeutung - mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tabletcomputer gehören inzwischen zum Alltag in vielen deutschen Haushalten. Das ergab eine repräsentative Befragung des IAB Europe von mehr als eintausend Personen im Alter über 16 Jahre im Auftrag des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), die am Montag in Düsseldorf veröffentlicht wurde.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

- Sechs von zehn Bundesbürger - das sind rund 42 Millionen Deutsche - besitzen ein internetfähiges Mobiltelefon.

- 44 Prozent der Deutschen - das sind 31 Millionen Menschen- geben an, im Besitz eines modernen Smartphones zu sein.

- Jede Woche gehen 13,7 Millionen Bundesbürger - das sind 19 Prozent der Deutschen -  über ihr internetfähiges Mobiltelefon online.

- Rund 8,2 Millionen Deutsche - das sind 12 Prozent der Bundesbürger - greifen über Tablets auf Online-Inhalte zu.

- Die wöchentliche Internetnutzung über das Mobiltelefon hat sich innerhalb der vergangenen zwei Jahre mehr als verdoppelt.

- Die Nutzung von Tablet-PCs für den Zugang zum Internet ist im Geschlechtervergleich sehr ausgewogen.

- Die Deutschen surfen pro Woche durchschnittlich acht Stunden im mobilen Datennetz.

- Mehr als die Hälfte aller Tabletnutzer - das sind 52 Prozent - nutzt Fernseher und Internet per Tablet-PC gemeinsam.

Mehr als 83 Prozent der Besitzer internetfähiger Mobiltelefone geben an, Fotos zu machen und Videos aufzuzeichnen.

- Zwei von drei der Besitzer internetfähiger Mobiltelefone (66 Prozent) senden diese Daten an andere Kontakte oder teilen die Bilder und Videos über das Mobile Internet.

- Zu den weiteren beliebten Nutzungsarten gehören E-Mails zu senden/empfangen,  Musik zu hören/herunterladen, soziale Netzwerke, Spiele spielen, Suche nach Informationen.

?Mobile zählt in Deutschland ohne Zweifel zu den relevanten Medienkanälen", sagt Oliver von Wersch (G+J Electronic Media Sales), Leiter der Unit Mobile Advertising (MAC) der Fachgruppe Mobile im BVDW. "Für das gesamte Wachstum von Mobile wird die Schaffung von weiteren Nutzungsanreizen immer wichtiger." Notwendig seien qualitativ hochwertige Inhalte sowie einfache und günstige mobile Datentarife.

Weitere Details zur Studie über die mobile Nutzung des Internets stehen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org.


Urteil: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder


Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet reicht einem Urteil des Bundesgerichtshofs eine Belehrung aus, um Ansprüche auf Schadensersatz vermeiden zu können.

Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Zugang zum Internet zur Verfügung stellten, so müssten sie eine Belehrung über mögliche Rechtsverletzungen beispielsweise im Bereich des Urheberrechts vornehmen, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht am 15. November (I ZR 74/12 ? Morpheus). Die Richter halten es allerdings nicht für erforderlich,

- ein mindesjähriges Kind ohne Unterlass zu überwachen

- technische Schutzmaßnahmen zu installieren

- dem Kind den Zugang zum Internet zu sperren.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Rolf Albrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht von der Kanzlei volke2.0, ist damit ein wichtiges Grundsatzurteil für den Bereich von Urheberrechtsverletzungen im Internet gesprochen worden. Allerdings würden die Eltern nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, ihre Kinder über Rechtsverletzungen aufzuklären. "Da eine schriftliche Belehrung in aller Regel nicht erfolgt, sollte die Aufklärung unter Zeugen erfolgen?, rät Albrecht.

Ob die Rechteinhaber künftig wegen dieses Urteils direkt gegen Kinder und Jugendliche vorgehen werden, bleibe abzuwarten, erklärte Albrecht weiter. "Hier dürfte im Einzelfall zu klären sein, ob diese für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können und die Tragweite ihres Handelns einschätzen können.?

Im vorliegenden Fall hatte ein 13-Jähriger mit Hilfe von Filesharingprogrammen mehr als 1.000 Musiktitel aus dem Internet geladen. Der Inhaber der Rechte hatte dafür eine Abmahnung ausgesprochen und Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro verlangt.


Verband veröffentlicht kostenlosen Leitfaden zum Targeting in der Online-Werbung


Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat nach eigener Darstellung einen Leitfaden mit dem Schwerpunkt Targeting in der Online-Werbung veröffentlicht. Die Publikation richte sich an Marketingverantwortliche und liefere die wichtigsten Antworten auf die Frage, welches Targeting-Produkt ans Kampagnenziel führe, teilte der Verband am 12. November in Düsseldorf mit.

Auf rund 15 Seiten informieren demnach die Experten der Unit Targeting im Online-Vermarkterkreis (OVK) des BVDW über verschiedene Einsatzmöglichkeiten zielgruppenbasierter Online-Werbung. Die Publikation solle helfen, eigene Online-Werbekampagnen zum Erfolg zu führen. Der Leitfaden steht kostenlos als PDF-Dokument auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org zur Verfügung.

?Werbung ist genau dann relevant, wenn ein beworbenes Produkt oder eine beworbene Dienstleistung für den Konsumenten interessant ist und im Idealfall zu einer Kauf-Aktion führt", sagt Uli Heimann (nugg.ad), Leiter der Unit Targeting im Online-Vermarkterkreis des BVDW. Targeting biete in der Online-Werbung differenzierte Ansätze, um Konsumenten je nach Ziel einer Werbekampagne akzentuiert anzusprechen. "Diese Vorteile machen den signifikanten Unterschied von Online gegenüber klassischer Broadcastwerbung aus."

Für die werbungtreibende Wirtschaft gelte die richtige Platzierung der Online-Werbekampagne als wesentliches Erfolgskriterium, erklärte der Verband. Targeting unterstützte Werbungtreibende bei der optimalen Ansprache potenzieller Zielgruppen. Der wesentliche Unterschied zwischen Umfeldplatzierung und Targeting sei, dass bei Ersterem analog zu den klassischen Medien alle Nutzer der Website dasselbe Werbemittel sähen. Targeting hingegen diene im Allgemeinen der optimierten und streuverlustreduzierten Auslieferung von digitaler Werbung an definierte Zielgruppen.

 

Weitere Fachpublikationen, aktuelle Studien sowie Marktberichte und Prognosen zum Online-Werbemarkt stehen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org oder im BVDW-Online-Shop unter www.bvdw-shop.org zur Verfügung.


Neues Gerichtsurteil zu Abmahnfalle im Internet


Für Onlineanbieter könnte ein Urteil des Kammergerichts Berlin von großem Interesse sein. Nach Darstellung von Rolf Albrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht von der Kanzlei volke2.0, könnte eine fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten eines Unternehmens im Impressum nicht wettbewerbswidrig sein. Zu diesem Ergebnis jedenfalls komme das Kammergericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 21. September 2012, Az.: 5 W 204/12), teilte Albrecht jetzt mit.

Hintergrund ist der Fall eines deutschen Internetauftritts eines französischen Unternehmens. Das Impressum dieses Unternehmens habe in der Rechtsform SARL keine vertretungsberechtigte Person enthalten, so Albrecht.

Albrecht zufolge sieht das Kammergericht darin "zwar grundsätzlich einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften". Dieser Verstoß sei aber kein Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr.11 UWG, da dies nach dem Europäischen Recht nicht gewollt sei, schreibt der Fachanwalt in seiner Mitteilung und fügt hinzu: ?Die Richter wenden dabei konsequent die Regelungen an, die auf europäischer Ebene vorgegeben wurden. Wenn dieses Recht keine unzulässige Handlung vorsieht, so kann dies im nachrangigen deutschen Recht genauso wenig sein.?

Ferner sehe das Gericht keinen Wettbewerbsverstoß durch ein Unterlassen wesentlicher Angaben, da der Verbraucher eher zufällig von einem vertretungsberechtigen Organ einer juristischen Person erfahre und nur im Einzelfall von einem Vertragsschluss abgehalten werde, erklärte Albrecht weiter.

?Ob auch andere Gerichte dieser Ansicht folgen werden, bleibt abzuwarten", erklärte Albrecht. Allerdings sei jedem Onlinehändler dringend zu raten, "immer die vertretungsberechtigte Person im Rahmen der Anbieterkennzeichnung anzugeben".

 

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Zusätzliche Informationen über volke2.0:

Über volke2.0: volke2.0 ist seit mehr als 12 Jahren ausschließlich in den Bereichen Intellectual Property (Marken-, Wettbewerbs-, Patent- und Urheberrecht) und Informationstechnologierecht tätig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung der Schnittemenge der beiden Gebiete: Intellectual Property and Information Technology. Die hochspezialisierten Fachanwälte betreuen national und international tätige E-Commerce / E-Business-Anbieter, EDV- und Software-Anbieter, Internet (Service) Provider, Werbe-/Marketingagenturen und Verlage. (www.volke2-0.de )


Smartphones und Tablet-PC können als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden


Smartphones und Tablet-PC können nach Angaben der Bornheimer Wirtschaftskanzlei  DHPG jetzt als Arbeitsmittel Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Dabei spiele es keine Rolle, wenn die Geräte vorwiegend privat genutzt würden, teilte die Kanzlei am Montag mit. Grund für diese Regelung sei eine Änderung des Einkommensteuergesetzes.

"Voraussetzung ist, dass die Geräte und Programme formal dem Arbeitgeber gehören und auch für und in dessen Betrieb eingesetzt werden", erklärte Klaus Zimmermann, Steuerberater der Wirtschaftskanzlei DHPG. Würden diese Bedingungen eingehalten, blieben die Kosten für Geräte, Software und laufenden Betrieb lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Unternehmen können nach den Worten von Zimmermann "die Überlassung von multimedialem Equipment zur Entgeltoptimierung nutzen". Derartige Geräte wären eine Art indirekte Gehaltserhöhung. "Während Arbeitgeber hierdurch die Lohnnebenkosten senken, werden Arbeitnehmer von den privaten Kosten entlastet", erklärte Zimmermann.

Selbst eine rein private Nutzung der überlassenen Arbeitsmittel führe nicht zur Lohnsteuer- und Beitragspflicht, erklärte der Experte weiter. Anders verhalte es sich mit der Umsatzsteuer. Überlasse der Chef dem Mitarbeiter etwa ein iPad, obwohl der Arbeitnehmer es nicht für seine berufliche Tätigkeit benötige, werde Umsatzsteuer fällig. Keine Umsatzsteuer sei abzuführen, wenn die Überlassung der Arbeitsmittel aus überwiegend betrieblichem Interesse erfolge.

Zimmermann verwies allerdings auch auf die Risiken für die Arbeitgeber. Sie liefen Gefahr, dass sie mit der Übernahme der laufenden Gebühren ein unkalkulierbares Kostenrisiko tragen würden. "Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern sollte sicherheitshalber immer eine Kostengrenze beinhalten", rät deshalb DHPG-Steuerberater Zimmermann. Auch sei es sinnvoll, Nutzungsüberlassungen vorab genau durchzurechnen.


Benchpark kooperiert mit Agenturscouts


Benchpark hat eine Kooperation mit der Plattform Agenturscouts geschlossen. Agenturscouts hilft Interessenten, die richtige Agentur zu finden. Agenturen wiederum können sich und Ihr Angebot präsentieren. Agenturscouts bietet Orientierungshilfe im Agenturdschungel, indem es genau analysiert, welcher Bedarf an Agenturen beim Kunden bestehen. Zudem gehören persönliche Beratung und Herstellung von Kontakten zu Agenturen zum Angebot von agenturscouts.de.

Damit wird das Angebot von Benchpark sehr gut ergänzt. Als Empfehlungs- und Ausschreibungsplattform bietet Benchpark Unternehmen die Chance, deren Kunden zu ermöglichen, innerhalb einer Minute die Zusammenarbeit mit ihnen zu bewerten. Dabei werden Kriterien wie Effizienz, Seriosität, Kompetenz, Beziehung, Preis-Leistungsverhältnis berücksichtigt.

Benchpark hilft Unternehmen bei der Kundengewinnung

Unternehmen werden durch Benchpark unterstützt, neue Kunden frei nach dem Motto: ?Das sagen unsere bisherigen Kunden über die Zusammenarbeit mit uns!? zu gewinnen. Die Empfehlungen/Bewertungen der Kunden können Unternehmen aber auch bei der internen Qualitätskontrolle nutzen. So kann man rasch erkennen, wo der Schuh drückt oder was besonders gut klappt. Nicht zuletzt bietet Benchpark Unternehmen die Möglichkeit, zielgenau eigene Ausschreibungen veröffentlichen.

Und so kommen Sie direkt zu Benchpark: http://www.benchpark.com

 


Alles Wichtige zu Benchpark


Was ist Benchpark?

Benchpark ist eine Empfehlungs- und Ausschreibungsplattform.

Ihr Unternehmen (Anbieter) kann seinen Kunden die Möglichkeit geben, innerhalb einer Minute die Zusammenarbeit mit Ihnen zu bewerten. Dabei werden Kriterien wie Effizienz, Seriosität, Kompetenz, Beziehung, Preis-Leistungsverhältnis berücksichtigt.

 

Welche Vorteile bietet Benchpark?

  • Als Unternehmen hilft Benchpark Ihnen bei der Gewinnung von Kunden frei nach dem Motto: "Das sagen unsere bisherigen Kunden über die Zusammenarbeit mit uns!" Ein wenig ähnelt das dem Facebook-Prinzip: Dort empfiehlt ein Freund, hier ist es ein Kunde.

  • Sie können Ihre Kunden mit der Bitte um eine Empfehlung signalisieren, dass Ihnen die Meinung Ihrer Kunden wichtig ist und so die Geschäftsbeziehung vertiefen.

  • Sie können ein Benchpark-Siegel, das für die Qualität Ihrer Arbeit steht, auf Ihrer Internetseite installieren oder in Werbeanzeigen verwenden.

  • Ihr Unternehmen kann die Empfehlungen/Bewertungen bei der internen Qualitätskontrolle nutzen. Sie können sehen, wo Sie mit Ihrem Unternehmen im Vergleich mit ihren Mitbewerbern stehen. Sie können eigene Ausschreibungen veröffentlichen und Ausschreibungen potenzieller Geschäftspartner einsehen

  • Als Kunde können Sie sich mit geringem Aufwand einen Überblick über die Qualität der einzelnen Anbieter verschaffen.

  • Sie können die Empfehlungen für die unterschiedliche Anbieter vergleichen und den für Sie richtigen herausfiltern.

  • Sie können eigene Ausschreibungen veröffentlichen und Ausschreibungen potenzieller Geschäftspartner einsehen.


 

So sichern wir die Qualität von Benchpark

  • Eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Empfehlenden ist die Voraussetzung dafür, dass eine Empfehlung veröffentlicht wird.

  • Freemailer-Adresse wie beispielsweise "gmx" oder "hotmail" lehnen wir ab.

  • Wir prüfen bei jeder Empfehlung, ob wirklich eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Empfehlenden besteht bzw. bestanden hat.

  • Ein Empfehlender kann nur alle sechs Monate eine Empfehlung für ein und dasselbe Unternehmen abgeben.

  • Die Unternehmen erfahren nicht, wie die Bewertung des einzelnen Kunden ausfällt. Sie können nur die Noten in den einzelnen Kriterien und die Gesamtnote einsehen.


 

Und so kommen Sie direkt zu Benchpark: http://www.benchpark.com

Übrigens: Eine übersichtliche Auflistung der letzten Artikel dieses Blog's finden Sie unter http://www.benchpark.com/pressearchiv.htm

 


Aktion bei Benchpark: Nutzungszeit für eine Ausschreibung


Bis zum Ende dieses Jahr können Nutzer von Benchpark erweiterte Nutzungszeit erwerben, wenn Sie über unser Portal eine Ausschreibung veröffentlichen. Wir schenken Ihnen sozusagen 79,- Euro bei Erfassung einer Ausschreibung zu Ihrem Unternehmen.

Wer dieses Angebot nutzt, erhält nach Freischaltung einen Gutscheincode und kann sich 30 Tage erweiterte Nutzungszeit inkl. Editorrechte und Benchpark-Siegel sichern. Wichtig: Die Ausschreibung muss das eigene Unternehmen betreffen und jeder Nutzer erhält maximal zwei Gutscheine je Unternehmen im Aktionszeitraum.

Benchpark ist eine Empfehlungsplattform. Auf dieser Plattform können Unternehmen (Anbieter) ihren Kunden die Möglichkeit geben, innerhalb einer Minute die Zusammenarbeit zu bewerten. Dabei werden Kriterien wie Effizienz, Seriosität, Kompetenz, Beziehung, Preis-Leistungsverhältnis berücksichtigt.

Die Vorteile für die Unternehmen und die Kunden liegen auf der Hand. Als Unternehmen hilft Benchpark bei der Gewinnung von Kunden frei nach dem Motto: "Das sagen unsere bisherigen Kunden über die Zusammenarbeit mit uns!" Zudem kann ein Benchpark-Siegel, das für die Qualität der Arbeit des jeweiligen Unternehmens steht, auf dessen Internetseite installiert oder in Werbeanzeigen verwendet werden.

Ferner können Unternehmen die Empfehlungen/Bewertungen bei der internen Qualitätskontrolle nutzen, über Benchpark eigene Ausschreibungen veröffentlichen und Ausschreibungen potenzieller Geschäftspartner einsehen. Ein Kunde kann sich mit geringem Aufwand einen Überblick über die Qualität der einzelnen Anbieter verschaffen und den richtigen herausfiltern.

Die Seriosität von auf Benchpark veröffentlichten Empfehlungen ist uns wichtig. Daher ist eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Empfehlenden die Voraussetzung dafür, dass eine Empfehlung veröffentlicht wird. Freemailer-Adresse wie beispielsweise "gmx" oder "hotmail" lehnen wir ab.

Zudem prüfen wir bei jeder Empfehlung, ob wirklich eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Empfehlenden besteht bzw. bestanden hat. Ferner kann ein Empfehlender nur alle sechs Monate eine Empfehlung für ein und dasselbe Unternehmen abgeben.

Und: Die Unternehmen erfahren nicht, wie die Bewertung des einzelnen Kunden ausfällt. Sie können nur die Noten in den einzelnen Kriterien und die Gesamtnote einsehen.


Quartalswechsel: Statistik zum Markt, zu Investitionen und zur Kundenzufriedenheit


Wie immer zum Quartalswechsel errechnet Benchpark die Statistiken zum Markt, zu Investitionen und zur Kundenzufriedenheit der bei Benchpark eingetragenen Unternehmen und Kunden.

Die aktuellen Trends und Ergebnisse können Sie auf www.benchpark.com unter dem Menüpunkt: Marktstudien einsehen.

Dort gibt es die Unterpunkte:

- Marktstatistik

- Marktzufriedenheit

- Marktinvestitionen

Schauen Sie doch einfach mal rein.

 

 


Klar und übersichtlich: Neue Einstiegsseite bei Benchpark


Es gibt kaum etwas, das man nicht noch besser machen kann. Das betrifft auch die Startseite von Benchpark. Immer wieder riefen uns Kunden an und meinten, unsere Startseite sei etwas "übervoll". Wir haben diese Hinweise ernst genommen und seit heute eine Einstiegsseite online, die rasch und direkt darüber informiert, was Benchpark ist und welche Vorteile es unseren Kunden bietet.

Zudem kann man über die Einstiegsseite unkompliziert eine Empfehlung abgeben, eine Ausschreibung einstellen oder eine Ausschreibung einsehen. Na, und wer Nutzungszeit kaufen will, der findet hier das passende zeitliche Angebot.

 


Worauf es beim Videomarketing ankommt


Video ist nach den Worten von Rainer Zugehör, Chef von Moving Image 24, als Kommunikationsmittel heute ein unverzichtbares Mittel auf Websites von Unternehmen und Marken. Der große Vorteil liege darin, dass sich dadurch ?mehr Sinne ansprechen und Botschaften für den User leichter vermitteln? lassen, schreibt Zugehör in einem jüngst veröffentlichten Beitrag für horizont.net.

Da überrasche es kaum, dass auch im Onlinemarketing das Video-Marketing an Bedeutung gewinne. Mit Hilfe von Produktclips oder einem kompletter Imagefilm geht es dabei um folgende Ziele:

- Informationen sollen weitergegeben werden
- Produkte oder Events sollen vorgestellt werden
- User sollen über Neuigkeiten unterrichten werden
- Anwender sollen selbst zu Wort kommen

?Videos steigern außerdem die Konversionsrate, da Produkte besser wahrgenommen werden können?, schreibt Zugehör weiter. Angesichts der riesigen Angebots von Videos im Netz bestehe inzwischen jedoch die größte Herausforderung für werbungtreibende Unternehmen, wie sie ?aus dieser Masse hervorstechen können - und ob sie hier ihre Klientel und ihr Branchenumfeld wirklich erreichen?.

Hinzu komme, das vorher geklärt werden müsse, ob die Kunden das Video auch auf dem Smartphone und dem Tabletcomputer sehen sollen können. Angesichts des großen Erfolges von sozialen Netzwerke, spiele das ?Social Web? inzwischen ?eine entscheidende Rolle im Video-Marketing?m schreibt Zugehör in seinem Beitrag. Besonders verlockend sei dort die Möglichkeit der Nutzer, Clips mit wenigen Handgriffen zu verbreiten.

Damit Kunden nicht ?abwandern? ist es nach Auffassung von Zugehör wichtig, dass Unternehmen - beispielsweise auf Facebook ?als Brand? erscheinen. ?Mit einem ans Corporate Design angepassten Videoplayer kann die Zielgruppe im weltweit größten sozialen Netzwerk im Zentrum der Aufmerksamkeit angesprochen werden: in ihrem Newsfeed.?

Wer sich in einem sozialen Netzwerk bewege, müsse der Interaktivität besondere Aufmerksamkeit widmen, schreibt Zugehör weiter. ?Mitmach- und Aktionselemente kommen stärker denn je zum Einsatz, eine direkte Verbindung zum Warenkorb, zum Weiterleiten, zu Rabattaktionen oder weiterführenden Informationen beziehen den Konsumenten stärker denn je ein.?

Den ganzen Beitrag von Rainer Zugehör können Sie lesen unter: http://www.horizont.net/aktuell/specials/pages/protected/Videomarketing-Worauf-es-ankommt_109913.html

 

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Versteckter Hinweis auf anfallende Umsatzsteuer unzulässig


Bei der Angabe der anfallenden Umsatzsteuer müssen Onlineanbieter nach den Worten von Rolf Albrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht, besondere Transparenz an den Tag legen, um eine Abmahnung zu vermeiden. Das gehe aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum (Urteil vom 17. Juli 2012, Az.: I- 17 O 76/12) hervor, schreibt Albrecht in einer Pressemitteilung.

Nach Darstellung von Albrecht wurde vor Gericht die Preisdarstellung eines eBay-Händlers angegriffen. Der Händler hatte neben dem dargestellten Preis keinen Hinweis erteilt, ob es sich um einen Brutto-Preis handelt. Das sei bei Angeboten gegenüber Verbrauchern jedoch zwingend vorgesehen und werde in der Regel durch den Zusatz ?inklusive MwSt? erfüllt, schreibt Albrecht.

In dem zu entscheidenden Fall habe der Interessent an den angebotenen Waren zunächst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder der Zusatzdarstellung ?Versand & Zahlungsmethoden? nachsehen müssen, um zu erfahren, dass der verlangte Kaufpreis bereits die gesetzliche Umsatzsteuer enthalte.

Dies sei nach Ansicht des Gerichts keine Erfüllung der Vorgaben der Preisangabenverordnung, schreibt Rolf Albrecht weiter. Die Darstellung sei dem Angebot nicht eindeutig zugeordnet, nicht leicht erkennbar und nicht gut wahrnehmbar gewesen. Vor allem könne es dem Verbraucher nicht zugemutet werden, in den AGB nach so wichtigen Informationen zu suchen. Ferner habe der Verbraucher bei eBay die Möglichkeit, durch einen Klick auf ?Sofort-Kaufen? einen Vertrag zu schließen, ohne vorher die AGB lesen zu müssen.

?Dieses Urteil ist eine Bestätigung der bestehenden Rechtslage, zeigt jedoch aber auch, dass es auf jedes Detail der Angebotsdarstellung ankommt?, erklärt Rolf Albrecht. ?Ein kleiner Fehler, sei er auch unbedacht, kann direkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen.?

Rolf Albrecht ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht bei der Kanzlei volke2.0.

 

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Wer erfolgreich werben will, kommt an Print nicht vorbei


Der Dialog mit dem Kunden hat dem ?Dialog Marketing Monitor 2012? zufolge nach wie vor hohen Stellenwert in der Werbung. Zudem kommt derjenige, der erfolgreich werben will, an Print nicht vorbei.

?Der Hauptanteil des Gesamtwerbemarktes entfällt auf Dialogmarketing-Medien und Medien mit Dialogelementen?, sagt Raimund Petersen, der bei der Deutschen Post für den Vertrieb im Mittelstand verantwortlich ist. Petersen bezieht sich in seiner Einschätzung auf Ergebnisse des ?Dialog Marketing Monitors 2012?.

Crossemdial werben sei längst kein Geheimtipp mehr, sagt Petersen. ?Denn jeder weiß, dass die Kunden heute auf immer mehr Kanälen unterwegs sind.? Das bedeute, es reiche für werbetreibende Unternehmen nicht mehr aus. ?ihre Botschaften ausschließlich über ein einzelnes Medium zu verbreiten?.

Dem ?Dialog Marketing Monitor 2012? zufolge setzen die klassischen Medien nach wie vor auf die Anzeige, während Dialogmarketing-Medien die volladressierte Werbesendung bevorzugen. Medien mit Dialogelementen halten die Messe für den Favoriten.

Interessant sei die Aufholjagd der Onlinemedien, heißt es in einer Veröffentlichung zum ?Dialog Marketing Monitor 2012?. Vergleiche man die Nutzerzahlen, so lägen die Onlinemedien bereits vorn. Der Grund: Onlinemedien seien auch für Unternehmen mit einem kleineren Werbebudget interessant.

Üblicherweise kombinierten inzwischen die Unternehmen verschieden Marketingformen. Das beliebteste Trio bestehe dabei aus Anzeigenwerbung, eigener Website und externem Onlinemarketing. Allerdings werde in dem aktuellen Monitor auch deutlich, dass die volladressierte Werbesendung als ?Form der direkten Kundenansprache? zum Medienmix gehöre.

Das Siegfried-Vögele-Institut - eine Tochter der Deutschen Post - hat unterdessen herausgefunden, das gedruckte Werbesendungen wie Mailings, Kataloge und Broschüren, ?die man anfassen kann?, besser im Gedächtnis bleiben und somit nachhaltiger wirken.

Diese Erkenntnis werde durch eine weitere aktuelle Studie der Deutschen Post unterstützt. Dabei sei festgestellt worden, dass die Resonanz auf per Post verschickte Hauptkataloge höher war als bei E-Mail-Aktionen. ?Print hat Zukunft!?, sagt Ingo Bohlken, Chief Marketing Officer der Deutschen Post. ?Wer erfolgreich werben und von seiner Zielgruppe wahrgenommen werden will, kommt an papiergebundener Werbung nicht vorbei.?

Allerdings sei auch hier zu berücksichtigen, dass klassische Werbung und Onlinemarketing sich ergänzen. Es habe Sinn, ?die vielfach kostengünstigeren digitalen Instrumente für die erste Kontaktaufnahme einzusetzen?, sagt Bohlken. ?In einem nächsten Schritt lässt sich der Kontakt mit gedruckten Werbemitteln intensivieren.?

 

Hinweis: Der Text entstand auf der Basis einer Anzeige in der Zeitschrift ?hamburger wirtschaft? (09/12).

 

Wer (noch) mehr wissen will:
www.deutschepost.de/dmm

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier:
www.sv-institut.de

 

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Deutscher Mobiler Werbemarkt wächst rasant


Die Mobile Display Werbung boomt. Im ersten Halbjahr 2012 hätten die werbungtreibenden Unternehmen in Deutschland bereits 23 Millionen Euro brutto in diesem Geschäftszweig ausgegeben, teilte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) am 12. September mit. Im Vergleich zum Halbjahr 2011 wachse die Branche in diesem Jahr um 76,5 Prozent.

Dem ?MAC Mobile-Report 2012/02? zufolge, den der BVDW in Kooperation mit Nielsen Media Research erstellt hat, soll im gesamten Jahr 2012 ein branchenweiter Bruttoumsatz von mehr als 60 Millionen Euro erzielt werden. Dabei löse der Kraftfahrzeugmarkt mit einem Anteil von 4,4 Millionen Euro die Telekommunikationsbranche als stärkstes Wirtschaftssegment ab.

?Zwar sind Mobile Werbespendings in Relation zu anderen Medienkanälen absolut gesehen noch klein, aber sie wachsen mit hohen zweistelligen Wachstumszahlen in erheblich größerem Umfang als alle anderen Mediengattungen?, sagt Oliver von Wersch (G+J Electronic Media Sales).

Der kostenfreie ?MAC Mobile-Report 2012/02? steht mit allen Zahlen zum Markt für Mobile Display Werbung in Deutschland als PDF-Dokument unter www.bvdw.org.

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Online-Werbemarkt steuert auf Rekord zu


Der deutsche Online-Werbemarkt steuert nach Darstellung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) in diesem Jahr auf einen Rekord von 6,44 Milliarden Euro zu.

Aufgrund der nach wie vor hohen Investitionsbereitschaft durch die werbungtreibenden Industrie werde die im Frühjahr getroffene Wachstumsprogose um einen Prozentpunkt auf zwölf Prozent angehoben, heißt es in der aktuellen Erhebung der Bruttowerbeinvestitionen durch den Online-Vermarkterkreis (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW).

Mit einem Anteil von rund 22 Prozent des Bruttowerbekuchens festige das Internet seine Position als zweitstärkstes Werbemedium im Mediamix. Damit verringere der Onlinebereich weiter den Abstand zur Mediengattung Fernsehen und vergrößere zugleich die Abstand zu Zeitungen und Publikumszeitschriften.

?Wir gehen davon aus, dass der Markt auch in der zweiten Jahreshälfte stabil auf hohem Niveau weiter wachsen wird?, sagt Paul Mudter (IP Deutschland). Für das Segment der klassischen Online-Werbung werde die  ursprüngliche OVK-Prognose für 2012 um zwei Prozentpunkte auf 14 Prozent angehoben. ?Das gesamte Online-Bruttowerbevolumen wird damit in diesem Jahr erstmals die 6-Milliarden-Euro-Grenze deutlich überschreiten?, erwartet Mudter.

Der größte Anteil und die größte Wachstumsrate des Online-Bruttowerbevolumens entfallen der Untersuchung zufolge auf den Bereich der klassischen Online-Werbung, gefolgt von Suchwortvermarktung und Affiliate-Netzwerken. Die Spendings im Bereich der klassischen Online-Werbung würden in diesem Jahr um zwei Prozentpunkte auf 14 Prozent steigen und damit 3,74 Milliarden Euro umfassen. Das entspreche 58 Prozent der gesamten Online-Bruttowerbeinvestitionen des laufenden Jahres, heißt es in der Erhebung. In klassische Online-Werbung würden monatlich rund 300 Millionen Euro investiert.

Die Suchwortvermarktung folgt der Erhebung zufolge auf dem zweiten Platz mit Werbeinvestitionen in Höhe von 2,28 Milliarden Euro. Die Affiliate-Netzwerke würden als dritte Säule 411 Millionen Euro auf sich vereinen können. Die Wachstumsraten dieser beiden Segmente lägen bei zehn  Prozent.

Was den Mediamix angehe, so zeige sich dort erneut der Strukturwandel, heißt es in der Erhebung weiter. Das Internet werde sich erneut als zweitstärkstes Werbemedium behaupten. Erwartet würden 21,8 Prozent - mehr als ein Fünftel des Bruttowerbekuchens.

Zeitungen und Publikumszeitschriften bleiben die Verlierer dieses Strukturwandels. Aber auch das Fernsehen verliert gegenüber dem Internet an Vorsprung. Die Online-Werbeinvestitionen würden fast 60 Prozent der TV-Spendings erreichen.

Wer (noch) mehr wissen will: Alle detaillierten Marktzahlen zum Online-Werbemarkt in Deutschland liefert der neue ?OVK Online-Report 2012/02? als kostenfreier Download unter www.bvdw.org und www.ovk.de.

 

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77 Prozent der erwachsenen Deutschen nutzen das Internet


Mehr als drei Viertel aller erwachsenen Deutschen sind nach Darstellung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) online. 77 Prozent - insgesamt 54,1 Millionen Bundesbürger - nutzten das Internet, geht aus der am 11. September 2012 veröffentlichten repräsentativen Studie ?Mediascope Deutschland? des IAB Europe im Auftrag des Online-Vermarkterkreises (OVK) im BVDW hervor.

Demnach würden deutsche Internetnutzer pro Woche durchschnittlich 11,4 Stunden im Internet verbringen. In den vergangenen beiden Jahren sei die Internetnutzung um 24 Prozent gewachsen, heißt es in der Studie weiter. Die Mehrheit der Deutschen (56 Prozent) konsumierten Bewegtbild-Inhalte im Netz. Fünf Prozent der Bundesbürger schauten täglich Online-TV.

In ganz Europa nutzten derzeit lediglich 65 Prozent aller Bürger das Internet, heißt es in der Studie. Allerdings würden die Internetnutzer mit 14,8 Stunden mehr Zeit online verbringen als im deutschen Durchschnitt. Die Studie wurde in Deutschland unter 1.012 erwachsenen Bundesbürgern und auf europäischer Ebene unter 51.700 EU-Bürgern in 28 Ländern durchgeführt.

Was die Nutzung des Internets an sich angehe, so lägen die Deutschen (77 Prozent) über dem europäischen Durchschnitt (65 Prozent), heißt es in der Studie. Nordeuropa (87 Prozent) liege an der Spitze, gefolgt von Westeuropa (81 Prozent, mit Deutschland). In Südeuropa (61 Prozent) und in Mittel- und Osteuropa (55 Prozent) werde das Internet hingegen unterdurchschnittlich genutzt.

Bei der Nutzungsdauer liegen der Studie zufolge die Deutschen (11,4 Stunden pro Woche) hingegen deutlich hinter ihren europäischen Nachbarn. Mittel- und Osteuropa gelte im europäischen Vergleich mit 16,1 Stunden als Spitzenreiter. In ganz Europa und zugleich in Nordeuropa verbrächten die Bürger jeweils 14,8 Stunden pro Woche im Internet.

Alle Informationen und das umfangreiche Studienmaterial stehen künftig auf der BVDW-Website kostenfrei unter www.bvdw.org zur Verfügung.

 

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Rechte und Pflichten bei Teilzeitarbeit


Das Thema ?Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei berufstätigen Müttern? spielt in der gesellschaftlichen Debatte eine anhaltend große Rolle. Im Jahr 2010 waren nach Angaben der Rechtsschutzversicherung D.A.S von Männern und Frauen mit minderjährigen Kindern knapp 70 Prozent der Mütter in Teilzeit beschäftigt. Deshalb ist es auch für Unternehmen wichtig, sich Gedanken über die Bedingungen für Teilzeitbeschäftigte zu machen.

 

Rechtlicher Hintergrund

Der rechtliche Hintergrund ist dabei klar. ?Grundsätzlich haben Mitarbeiter einen Rechtsanspruch, von Voll- in Teilzeit zu wechseln, wenn der Betrieb mehr als 15 Angestellte hat ? Auszubildende nicht mitgezählt (§ 8 Absätze 1 und 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG))?, sagt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Voraussetzung sei allerdings, dass die Beschäftigte bereits seit mindestens sechs Monaten in dem Unternehmen gearbeitet habe.

Ein Aspekt ist dabei besonders wichtig: Die Arbeitnehmerin müsse die Reduzierung ihrer Arbeitszeit drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeittätigkeit bei der Personalabteilung oder Geschäftsleitung beantragen, erklärt die D.A.S-Expertin. Der Vorgesetzte habe dann die gesetzliche Pflicht, bis zu einem Monat vorher zu reagieren. Tut er das nicht, gelte der  Antrag automatisch als angenommen.

Wie steht es um Genehmigung und Ablehnung?

Das Unternehmen muss der D.A.S.-Expertin zufolge einem Antrag auf Teilzeit nicht zwingend zustimmen. Wenn beispielsweise wichtige betriebliche Gründe gegen einen Teilzeit sprächen, könne das Unternehmen den Antrag ablehnen (§ 8 Absatz 4 TzBfG).

Wichtige Gründe, die gegen Teilzeit sprechen können:

- die Organisationsstruktur wird gefährdet
- die Arbeitsabläufe werden gefährdet
- die Sicherheit wird gefährdet
- unverhältnismäßige Zusatzkosten

Es ist nach Darstellung der D.A.S-Expertin aber notwendig, dass der Arbeitgeber die Gründe für sein Nein gut begründet. ?Die Gerichte bewerten die Kriterien für eine Ablehnung von Teilzeit in aller Regel sehr streng?, sagt Anne Kronzucker. Unabhängig davon, ob das Unternehmen dem Antrag zugestimmt oder ihn abgelehnt habe, könne die Mitarbeiterin eine erneute Verringerung erst nach zwei Jahren einfordern.

Wenn die Arbeitnehmerin wieder von der Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle zurückwechseln will, hat sie nach Darstellung der D.A.S.-Expertin darauf keinen Anspruch. Allerdings müsse der Vorgesetzte, sofern eine Mitarbeiterin Interesse an Vollzeitarbeit geäußert habe, diese bei der Vergabe freier Stellen im Unternehmen bevorzugt berücksichtigen. Wichtig ist dabei, dass die Stellen der Qualifikation der Arbeitnehmerin entsprechen.

 

Rechte und Pflichten für Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte haben nach Darstellung der D.A.S im Prinzip die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitarbeiter, die in Vollzeit arbeiten.  Ausnahmen gebe es lediglich beim Vorliegen wichtiger und nachweisbarer betrieblicher Gründe.

Zwar ist eine Reduzierung des Gehalts wegen der weniger geleisteten Arbeit schlüssig. Teilzeitbeschäftigten stehe allerdings der gleiche Stundenlohn wie vor der Reduzierung der Arbeitszeit zu, erklärt die D.A.S.-Expertin. Bei den Kündigungsfristen und Kündigungsschutz würden die gleichen Vorgaben wie bei Vollzeitstellen gelten. Auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit geht durch eine Teilzeitbeschäftigung nicht verloren.

Sollte das Unternehmen Sozialleistungen wie eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, haben nach Darstellung der D.A.S auch die Teilzeitarbeitenden darauf einen Anspruch. Einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 444/05) könne dieser allerdings entsprechend des Umfangs der Arbeitszeitverringerung reduziert werden.

Erst jüngst entschied das Bundesarbeitsgericht zudem, dass bei einer Arbeitnehmerin, die einige Jahre vor Erreichen des Rentenalters in Altersteilzeit ging, der Arbeitgeber ihre Betriebsrente nicht nur nach dem Beschäftigungsgrad der letzten zehn Jahre berechnen darf, so die D.A.S. Dem Gericht zufolge muss die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden.

 

Urlaub

Bei der Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld hätten Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf anteilige Zahlung, erklärt die D.A.S. Juristin Kronzucker. Die Zahl der Urlaubstage hänge dabei von Zahl der Arbeitstage pro Jahr ab, die die Beschäftigte in den Betrieb komme. ?Eine Beschäftigte, die an jedem Wochentag erscheint, erhält ebenso viele freie Tage wie die Vollzeitmitarbeiter ? auch wenn sie weniger Stunden arbeitet?, sagt Kronzucker. ?Erscheint sie aber nur an manchen Tagen, muss gerechnet werden: Dann reduziert sich die Zahl ihrer Urlaubstage entsprechend.?

Wer (noch) mehr wissen will: www.das.de


Studie: ?Digital Natives? sind ein Mythos


Die ?Digital Natives? - junge Menschen, die ohne Computer und Internet nicht leben können - sind ein Mythos. Die heutige Internetgeneration existiere sowohl analog als auch digital, ergab eine repräsentative Studie des Magazins NEON, für die 1016 Personen im Alter von 18 bis 35 Jahren befragt wurden. Vielmehr gingen die Befragten neugierig und gelassen mit digitalen Herausforderungen um.

Den Ergebnissen zufolge spielt das Internet für die erste ?Internetgeneration? zwar eine wichtige Rolle. Es gebe aber auch ein Leben jenseits des World Wide Web. Demnach würden lediglich 18 Prozent der Befragten lieber ein Jahr auf Sex verzichten als auf die Internetnutzung, ergab die Studie. Für 57 Prozent sei ein Balkon wichtiger für die Lebensqualität als eine schnelle DSL-Verbindung.

Wie NEON berichtet zeige sich zudem, dass die Mehrheit der Befragten gezielt im Internet unterwegs ist. 70 Prozent hätten angegeben, nicht mehr als zehn Websites regelmäßig - das heißt einmal pro Woche - zu besuchen. Lediglich zwölf Prozent besuchten regelmäßig mehr als 25 Internetseiten. Der NEON-Studie zufolge gaben 66 Prozent der Befragten an, ?selten? oder ?nie? von der digitalen Technik überfordert zu sein.

?Einer der großen Fehler des bisher verbreiteten Digital-Native-Konzeptes ist es, zu behaupten, dass ein Mensch, nur weil er zu einem bestimmten Zeitpunkt geboren wurde, auch bestimmte Kompetenzen besitzt?, sagt NEON-Chefredakteurin Vera Schroeder. Die Internetgeneration unterscheide sich von früheren Generationen nicht dadurch, was sie am Computer könne, sondern wie nahe sie Technik an sich heranlasse und wie sie diese einordne. ?Die NEON-Studie zeichnet das Bild einer Generation, das das Internet als festen Bestandteil des Lebens begreift, aber durchaus vorsichtig und bewusst damit umgeht?, sagt Schroeder.

 

Wie die Studie erstellt wurde: Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hatte im Auftrag von NEON 1016 Menschen mit Internetanschluss im Alter von 18 bis 35 Jahren nach ihrem Umgang mit dem Internet sowie ihren Werten und Einstellungen im digitalen Zeitalter befragt. Die Befragung wurde online durchgeführt. Ein ausführlicher Artikel zur NEON-Studie ist in der aktuellen NEON-Ausgabe 10/2012 abgedruckt.

Wer (noch) mehr wissen will: www.neon.de


Online wird Digital: Mediaagenturen erwarten Wandel am Werbemarkt


Die Online-Mediaagenturen erwarten einer Untersuchung zufolge in Deutschland einen branchenübergreifenden Wandel von Online-Werbung zu Digital-Werbung. Diese Entwicklung werde von der wachsenden Nutzung von Mobile und Smart-TV begünstigt, teilte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) Anfang September 2012 in Düsseldorf mit. Grundlage dieser Einschätzung sind die Forschungsergebnisse im ?FOMA Trendmonitor 2012/2013?.

Nach Darstellung der FOMA-Experten besitzen Targeting, Customer Tracking, Ad Visibility und Datenschutz mittlerweile die höchste Relevanz für die Entwicklung der gesamten Branche. Rein prozessorientierte Themen wie Planungstools, Frequency Capping und AdServer-Zähldifferenzen würden dagegen für den Online-Werbemarkt stärker an Bedeutung verlieren.

Von den Werbeinvestitionen der Handels- und Versandbranche erwarten sich die bei der Studie Befragten die größten Wachstumspotenziale. Die FOMA wiederum rechnet nach eigenen Angaben mit einem Marktwachstum für digitale Werbung um 13 Prozent.

Wachstum nur durch Wandel von Online zu Digital

Nach den Worten von Manfred Klaus von "plan.net gruppe für digitale Kommunikation" wächst Online-Werbung auf immer mehr Screens. "Die fortschreitende Digitalisierung in den Unternehmen und im Mediennutzungsverhalten der Endkonsumenten wird die Unterschiede von Online, Mobile und Smart-TV zugunsten von Digital auflösen." In naher Zukunft, so Klaus weiter, "werden wir alle digitalen Bildschirme über intelligente AdServer-Systeme zentral ansprechen und koordinieren und so die klassische Display-Werbung auf ein neues Level heben." Nicht zuletzt durch diese Entwicklung werde der digitale Werbemarkt auf Wachstumskurs bleiben.

Die höchste Relevanz hat nach Auffassung der Online-Mediaagenturen die zunehmende Verbreitung von internetfähigem Fernsehen und Smart-TV aktuell. Mobile Apps würden aktuell für 72 Prozent der Befragten und für 88 Prozent in Zukunft als bedeutsam gelten. Die FOMA-Experten gehen davon aus, dass mobile Websites mit einem sogenannten ?Responsive Design? künftig relevanter als Mobile Apps würden.

Ferner nehme die wachsende Endgerätekonvergenz von TV, PC, Smartphone und Tablet als digitales Multiscreen-Szenario immer stärker Einfluss auf die Werbebranche. "In naher Zukunft wird diese digitale Umgebung durch die Online-Mediaagenturen mit passenden Werbeinhalten punktgenau beliefert", sagt Sascha Jansen von der "OmnicomMediaGroup". Als logische Folge würden vermehrt intelligente Messtools und effiziente Werbeauslieferung nachgefragt. Die am Markt seit Jahren bekannten und gelernten Technologien verlören an Bedeutung.

Notwendig sind neue Marktstandards in einer immer komplexeren Medienlandschaft

Nach Auffassung der Online-Mediaagenturen müssen neue Standards in der Messung von Werbekontakten entwickelt werden. Dabei gehe es nicht nur darf nicht nur um die Berücksichtigung der wachsenden Vielfalt digitaler Kanäle, sagt Uli Kramer von "Pilot Hamburg". "Ebenso entscheidend ist die Harmonisierung zwischen digitalen und klassischen Werbemedien." Ein Festhalten an traditionellen Herangehensweisen führen nicht weiter. "Angesichts einer digitalen Revolution der Mediennutzung ist eine Evolution traditioneller Instrumente zu kurz gesprungen", sagt Kramer.

Dieser Forderung stimmen der Untersuchung zufolge die Online-Mediaagenturen mehrheitlich zu. Targeting besitze als Schlüsseltechnologie von allen personalisierten Technologien die höchste Relevanz (100 Prozent Zustimmung) für die Weiterentwicklung des Online-Werbemarktes, heißt es in der Analyse. Für jeweils 96 Prozent der Befragten würden Customer Tracking, Ad Visibility und Währungen zur Bewertung von Online-Kontakten eine hohe Relevanz aufweisen. Dann folgten automatisierter Handel und Exchanges mit einer Relevanz von 91,7 Prozent.

Der Studie zufolge wächst für alle personalisierten Technologien der Einfluss des Datenschutzes (80 Prozent) und der OBA-Selbstregulierung (78,3 Prozent) auf dem Markt. Generalisierte Prozesse wie Planungstools, Frequency Capping und AdServer-Zähldifferenzen würden künftig weniger bedeutsam sein.

Vor allem in der Datenschutz-Frage und der OBA-Selbstregulierung müsse auf nationaler wie europäischer Ebene mit der Politik eine abschließende Einigung gefunden werden. "Es bedarf verbindlicher Regelungen, die es Unternehmen auch weiterhin ermöglicht, pseudonyme Daten nutzen zu dürfen", sagt Christian Zimmer vom "Media Team OMD". Nur durch diese Einigung könnten das positive Marktwachstum und das Vertrauen der werbungtreibenden Industrie aufrechterhalten werden.

Wachstum von 13 Prozent im Online-Werbemarkt erwartet

Die FOMA geht davon aus, dass in diesem Jahr der Online-Werbemarkt um 13 Prozent wachsen werde. ?Die werbungtreibenden Unternehmen setzen immer stärker auf eine digitale Kommunikations- und Marketingstrategie", sagt Marc Nabinger von "Aegis Media Central Services". Angesichts des Drucks, unter denen die Umsätze vor allem in den klassischen Werbemedien stünden, sei das erneut ein enormer Erfolg für die digitale Werbung.

Die Online-Mediaagenturen sehen die größten Wachstumspotenziale am Online-Werbemarkt in der die Handels- und Versandbranche (53,8 Prozent). Darauf folgten die vier Branchen Körperpflege, Gesundheit & Pharmazie, Ernährung und Dienstleistungen mit jeweils 46,2 Prozent. Weitere Zuwächse erwarteten 38,5 Prozent der Befragten bei der Unterhaltungselektronik und bei der Finanzbranche. Am schwächsten gelten die Medien (11,5 Prozent), Getränkeindustrie (11,5 Prozent), Bauwirtschaft (7,7 Prozent) sowie Verkehr und Foto & Optik mit nur jeweils 3,8 Prozent.

So kamen die Aussagen zustande:  Der ?FOMA Trendmonitor? untersucht seit 2007 alljährlich die Online-Media-Trends anhand einer Expertenbefragung. Die aktuelle Erhebung basiert auf den Antworten von 26 Experten der Fachgruppe Online-Mediaagenturen (FOMA) im BVDW während des Zeitraums vom 31. Juli bis 15. August 2012.

Wer (noch) mehr wissen will: www.bvdw.org

Die wichtigsten Ergebnisse des "FOMA Trendmonitor 2012"


Studie: Zahlungsmoral bleibt auf hohem Niveau


Trotz der Eurokrise bleibt einer Studie zufolge die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen auf hohem Niveau. Zwar sei der im Auftrag der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX erstellte D&B-Zahlungsindex im August zwar den dritten Monat in Folge leicht zurückgegangen, teilte der Wirtschaftsinformations-Dienstleister D&B  am 7. September in Darmstadt mit. Allerdings liege der Wert immer noch in der Nähe seines im Mai dieses Jahres erreichten Rekordhochs. Der Indikator sei im August auf 87,58 Prozent gefallen. Im Juli habe er noch 87,59 Prozent gelegen.

D&B-Geschäftsführer Thomas Dold geht davon aus, dass die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen sich auch nicht schnell ändern wird. ?Ich sehe derzeit keine Anzeichen, dass die Zahlungsmoral in den kommenden Monaten drastisch sinken wird.? Der Grund: Es sei nach wie vor genug Liquidität bei den Unternehmen vorhanden, sagte Dold.



Wer mehr Informationen möchte: www.dnbgermany.de


Neu bei Benchpark: Codekarten


Wie haben jetzt auf benchpark.com eine Neuerung eingeführt: Codekarten.

Damit soll den Anbietern ein direkterer und persönlicherer Weg geboten werden, Kunden eine Empfehlung auf benchpark.com zu ermöglichen. Das Angebot, Codekarten zu nutzen, ist für Anbieter und Kunde frewillig und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Hier kommen die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Angebot. Hinweise und Anregungen sind herzlich willkommen.

Wozu dienen Codekarten?

Codekarten ermöglichen es einem Anbieter, seinen Kunden auf persönlichere Art und Weise eine Empfehlung zu ermöglichen. Der Anbieter übergibt dem Kunden die Codekarte. Die Anonymität bleibt gewährleistet, da die Empfehlung mit Hilfe einer Codekarte in das gesamte Empfehlungsergebnis einfließt. Alle bisher existierenden Regeln bleiben bestehen, so zum Beispiel, dass ein Kunde innerhalb von sechs Monaten nur eine Empfehlung abgeben kann. Außerdem muss eine Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nutzer der Codekarte bestehen.

Wie funktioniert die Nutzung einer Codekarte?

Der Kunde, der eine Codekarte vom Anbieter erhalten hat, gibt diesen Code in das dafür vorgesehene Fenster auf der Startseite von benchpark.com ein. Er wird dann sofort auf die Empfehlungsseite des Anbieters, von dem er die Codekarte erhalten hat, geführt und kann dort seine Empfehlung abgeben. Nach der Abgabe der Empfehlung erhält der Kunde eine Bestätigungsmail, die er bestätigen muss. So wird Missbrauch verhindert. Die Prüfung der Empfehlung erfolgt wie bisher. Sogenannte Freemail-Adressen wie gmx oder t-online werden auch bei Codekarten nicht akzeptiert, um Mehrfachbewertungen ein und derselben Person zu verhindern.

Wie oft kann eine Codekarte genutzt werden?

Eine Codekarte kann nur ein Mal genutzt werden. Nach einmaliger Nutzung wird der Code ungültig.

Welcher Anbieter bekommt Codekarten?

Voraussetzung für den Erhalt von Codekarten ist lediglich der Kauf von Nutzungszeit. Wichtig: Der Anbieter benötigt Editorrechte.
Die Zahl der Codekarten, die ein Anbieter nach dem Erwerb von Nutzungszeit kostenlos erhält, ist wie folgt aufgeschlüsselt:
Nutzungszeit 360 Tage = 200 Codekarten
Nutzungszeit 180 Tage = 100 Codekarten
Nutzungszeit 30 Tage = 20 Codekarten.

Kann ich zusätzliche Codekarten erwerben?

Ja. Wenn die mit Nutzungszeit erworbenen Codekarten aufgebraucht sind, besteht die Möglichkeit, 200 Codekarten für den Preis von 20 Euro zu erwerben.

Wie lange gelten ungenutzte Codekarten?

Ungenutzte Codekarten gelten so lange, so lange das Unternehmen bei benchpark.com gelistet ist. Jede Codekarte kann nur ein Mal genutzt werden.

Wer kann Codekarten erhalten?

Codekarten kann jeder Anbieter erhalten, der Nutzungszeit bei benchpark.com für sein Unternehmen gekauft hat.

Kann ein Kunde Codekarten von unterschiedlichen Anbietern nutzen?

Ja. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde eine Geschäftsbeziehung zum jeweiligen Anbieter unterhält bzw. unterhielt und innerhalb der letzten sechs Monate keine Empfehlung für diesen Anbieter abgegeben hat.

Kann ein Anbieter sehen, wer mit welcher Codekarte eine Empfehlung abgegeben hat?

Nein, die Vertraulichkeit der Empfehlung bleibt gewährleistet.

Ist eine Empfehlung künftig nur mit Codekarte möglich?

Nein. Auch künftig kann eine Empfehlung ohne Codekarte über benchpark.com abgegeben werden. Codekarten sind ein zusätzliches Angebot.


Wie es mit Benchpark weitergeht


Wir haben in den vergangenen Tagen die eine oder andere Mail erhalten, in der wir auf den Besitzerwechsel bei Benchpark angesprochen wurden. Daher beschäftigt sich der heutige Eintrag damit, was wir in den kommenden Wochen vorhaben.

Ja, es ist richtig, und wir haben das ja auch schon in einem früheren Blogeintrag kurz berichtet: Es hat zum 1. Juli 2012 einen Besitzerwechsel bei Benchpark gegeben. Thomas Fuchs ist jetzt Geschäftsführer. Wir haben uns - das wird sicher niemanden überraschen - eine Menge vorgenommen.

Das Wichtigste: Wir glauben an das Prinzip von Benchpark - also an die Idee, die Welt aus der Perspektive des Kunden betrachten. Empfehlen kann auf Benchpark nur derjenige ein Unternehmen, der als Kunde mit diesem persönliche Erfahrungen gesammelt hat; der selbst erlebt hat und damit genau weiß, wie gut die Produkte eines Anbieters sind oder wie gut dessen Service funktioniert.

Aber wir sehen auch, dass noch ein Menge Potenzial bei benchpark.com nicht genutzt wird. Deshalb:

1. Wir haben bereits begonnen, die sozialen Netzwerke wie Facebook und Google+ zu nutzen.

2. Über unsere Twitterkanäle werden jetzt alles Neueinträge von Unternehmen, Empfehlungen und Ausschreibungen quasi in Echtzeit verbreitet.

3. Wir werden im Herbst - jetzt in der Urlaubszeit wäre das wohl nicht sinnvoll - verstärkt in sozialen Netzwerken für das Portal werben.

4. Unsere Pressearbeit wird intensiviert.

5. Im August werden wir unseren Abonnenten spezielle Code-Karten anbieten, die diese ihren Kunden überreichen können. Über einen einfachen Code wird der Kunde dann auf die Empfehlungsseite des jeweiligen Unternehmens geleitet und kann seine Empfehlung abgeben. Wir glauben, dass so - im positiven Sinne gemeint - eine größere "Verbindlichkeit" geschaffen werden kann.

6. Im Frühherbst werden wir diese Möglichkeit der Bewertung auf Smartphones erweitern.

Das alles dient, den Nutzen, den unsere Kunden von Benchpark ziehen, zu erhöhen. Denn wir wissen auch, dass wir nur dann erfolgreich sein werden, wenn unsere Kunden es sind.

Dazu gehört, dass wir offen sind für Anregungen, Kritik und Hinweise. Scheuen Sie sich nicht, uns zu schreiben. Einfach an mail@benchpark.com. Auf eines können Sie sich dabei verlassen, auf unser unbedingtes Versprechen von Vertraulichkeit.

Mit bestem Gruß verbleibt das Benchpark-Team.


Öffentliche Aufträge und Empfehlungen über Twitter


Obwohl Sommerzeit eigentlich Ferienzeit ist, werden Tag für Tag öffentliche Aufträge ausgeschrieben. Wir tragen wichtige Ausschreibungen für die einzelnen bei Benchpark gelisteten Branchen und Unternehmen zusammen. Eine Übersicht über die Aufrräge ist ganz einfach über http://www.benchpark.com zu bekommen.

Wer mag, kann sich auch über Twitter über neue Ausschreibungen informieren lassen. In dem Moment, in dem eine Ausschreibung auf benchpark.com veröffentlicht wird, wird darüber über Twitter informiert. Dabei haben sie Wahl zwischen unserem allgemeinen Twitterchannel https://twitter.com/benchpark, auf dem über alle Ausschreibungen informiert wird. Wer sich hingegen nur über seine Branche  informieren lassen will, kann Follower eines der 22 Branchen-Twitter-Channel von benchpark.com werden.

Ebenfalls über Twitter informieren wir sofort, wenn eine neue Empfehlung in unser Portal aufgenommen wird. Auch hier gilt: Auf unserem Haupttwitter-Channel wird über alle Empfehlungen informiert. Wer sich nur über seine Branche informieren will, dem empfehlen wir den Benchpark-Branchenchannel bei Twitter.

Eine Übersicht über unsere Twitterchannel:

Hauptchannel:

https://twitter.com/benchpark

 

Subchannel:

Werbeagenturen

PR-Agenturen

Dialogmarketing-Agenturen

Design-Agenturen

Event-Agenturen

Media-Agenturen

Promotion- und Vkf-Agenturen

Unternehmensberatungen

Internet-, Web- und Onlineagenturen

 

Internet Service Provider und Hoster

Verbände

Messe- und Kongressveranstalter

Awards

Zertifizierungen

B2B-Branchenverzeichnisse

 

IT-, Systemhäuser und IT-Dienstleister

SEO-, SEA- und Online Marketing Services

Business-Intelligence-Anbieter


CRM-Softwareanbieter

ECM- und Dokumentenmanagement-Anbieter

WCM- und E-Commerce Softwareanbieter

ERP-und Warenwirtschaft-Softwareanbieter

 


E-Rechnungen: Achtung in der Übergangsphase!



Immer häufiger werden im Geschäftsverkehr Rechnungen auf elektronischem Wege gestellt. In den kommenden Jahren sei mit einem stetigen Anstieg der elektronischen Eingangs- und Ausgangsrechnungen zu rechnen, erklärte die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG. Problematisch sei bislang gewesen, welche organisatorischen und technischen Anforderungen von Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden einzuhalten seien.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) habe jetzt ein Anwendungsschreiben zur Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht, erklärte die DHPG. Im Kern gehe es dabei um folgendes:

1. Papier- und elektronischen Rechnungen werden gleichgestellt.

2.
Die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen würden deutlich reduziert. Künftig seien keine technischen Verfahren mehr vorgeschrieben, was dazu führ, dass mehr Übermittlungsarten möglich seien.

3. Die Umsatzsteuernachschau wird neu geregelt. Prüfer dürften nun unangemeldet Einsicht in die EDV-Systeme nehmen.

4. Innerbetrieblich muss ein Kontrollverfahrens, welches aber keiner Dokumentationspflicht unterliegt, implementiert werden.

Allerdings lässt der DHPG zufolge das Ministerium drängende Fragen aus der Praxis unbeantwortet. Das erhöhe die Pflichten der Unternehmen. "Unternehmen sollten innerbetriebliche Regelungen treffen, um eine praktikable wie ordnungsgemäße Verfahrensweise zu gewährleisten", sagt Steuerberater Gert Klöttschen von der Beratungsgesellschaft DHPG. So ließen sich mögliche Fallstricke im Prozessablauf gezielt erkennen und von vorneherein vermeiden.

Noch würden viele Unternehmen einen eher sorglosen Umgang mit elektronischen Abrechnungsdokumenten pflegen, erklärt Klöttschen weiter. Wer elektronische Rechnungen ohne qualifizierte digitale Signatur oder über das electronic data interchange (EDI)-Verfahren empfange, habe weitreichende Anforderungen zu erfüllen. "Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der empfangenden Dokumente trägt allein der Rechnungsempfänger - vom Rechnungseingang bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist."

Viele Unternehmen gingen fälschlicherweise immer noch davon aus, dass eine per E-Mail eingehende Rechnung ausgedruckt und wie eine Papierrechnung verbucht und aufbewahrt werden könne. "Alle digitalen Rechnungsunterlagen müssen in ihrer ursprünglichen Form aufbewahrt werden und jederzeit lesbar sowie digital verfügbar sein", sagt Markus Müller von der DHPG IT-Services GmbH.

Das BMF-Schreiben schaffe nun rechtssichere Grundlagen für den elektronischen Rechnungsaustausch, erklären die DHPG-Experten. Allerdings erfordere der Übergang auf elektronische Rechnungen eine erhöhte Vorsicht. "Für Rechnungsempfänger ist die Umstellung auf das E-Invoicing deutlich aufwändiger als für Rechnungsaussteller", sagt DHPG-Berater Klöttschen. Daher sollten sich Unternehmen nicht zu schnell von Originalbelegen in Papierform verabschieden. Vor allem international gebe noch große rechtliche Unterschiede.

Die DHPG-Experten geben folgende Empfehlungen:

1. Einführung: Bevor der elektronische Rechnungsaustausch eingeführt werde, sollten die Prozesse des Rechnungswesens systematisch analysiert und von Schwachstellen bereinigt werden.

2. Einzelvereinbarungen: Der Rechnungsempfänger müsse dem elektronischen Rechnungsaustausch grundsätzlich zustimmen. Häufig erfolge das stillschweigend, indem ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Rechnungsausstellers unwidersprochen bleibt. Mehr Klarheit und Sicherheit böten aber einzelvertragliche Regelungen zwischen Rechnungsaussteller und -empfänger. Das sei insbesondere bei strategischen Kunden und Lieferanten die bessere Lösung So ließen sich zwischen den Geschäftspartner etwa die Datenqualität der Rechnungen oder die Haftung bei Fehlversendungen regeln.

3. Kontrollverfahren: Rechnungsempfänger müssten eine eindeutige Zuordnung von erbrachter Leistung und erstellter Rechnung sicherstellen. Dazu sei ein internes Kontrollsystem notwendig, das einen "verlässlichen Prüfpfad" von der Bestellung bis zur Bezahlung gewährleiste. Der Unternehmer könne ein geeignetes Verfahrens frei wählen. Ziel sollte dabei ein Prozessablauf sein, der alle Abrechnungsdokumente zusammenführe.

4. Archivierung: Elektronische Rechnungen seien in dem elektronischen Format der Ausstellung bzw. des Empfangs aufzubewahren. Die aufbewahrten Rechnungen müssten über mindestens 10 Jahre die Voraussetzungen der Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts und der Lesbarkeit erfüllen. Zudem müsse die EDV ständig prüfbereit bleiben.

(Quelle: DHPG, www.dhpg.de)


EuGH-Entscheidung erklärt den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen für grundsätzlich rechtmäßig


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach Angaben des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen ein Urteil gefällt. Danach sei die Weiterveräußerung auch von online erworbener Software erlaubt, soweit die Ursprungskopie unbrauchbar gemacht werde, teilte der Verband am 9. Juli mit. Das Urteil werde zu mehr Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen führen.

Allerdings sei die Zulässigkeit des Weiterverkaufs nur dort bejaht worden, "wo den Kunden entgeltliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte eingeräumt und keine technischen Schutzvorkehrungen gegen die Weiterveräußerung getroffen werden", erklärte der Verband weiter.

?Das Urteil führt nicht dazu, dass jedes online heruntergeladene, gebrauchte Computerprogramm frei handelbar wird", sagte Michael Neuber, Justiziar des Verbandes. "Einschränkungen gibt es beispielsweise im wichtigen Markt der Volumenlizenzen." Ebenso habe der EuGH ausdrücklich festgestellt, "dass Softwarehersteller weiterhin alle zur Verfügung stehenden, technischen Schutzmaßnahmen ergreifen können, um eine Weiterveräußerung zu unterbinden". Anwender sollten daher nach wie vor genau auf die Lizenzbedingungen achten, erklärte Neuber.

Weitere Informationen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org.


In eigener Sache


Liebe Benchparknutzer,

die Benchpark GmbH & Co. KG heißt ab sofort Benchpark UG & Co. KG mit Sitz in Hamburg, Elbgaustraße 9. Ihr neuer Ansprechpartner ist Oliver Schirg.

Wenn Sie Anregungen oder Kritik haben, scheuen Sie sich nicht, uns zu schreiben oder anzurufen.  Sie erreichen uns unter mail@benchpark.com oder +49 (0) 800 100 3687.

An dem Geschäftsprinzip von Benchpark ändert sich nichts. "Die Welt aus Sicht des Kunden" bleibt nach wie vor unser Prinzip.

Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.

Thomas Fuchs und Oliver Schirg


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