Hinweise
Passt Ihr Vorschlag in die Branche …?
E-Commerce-Anbieter im Sinne von Benchpark sind Anbieter, deren Produkte oder Leistungen
1. für die Entwicklung und den Betrieb von professionellen Internet-Auftritten und Online-Anwendungen für mobile Endgeräte eingesetzt werden,
2. als Lizenzpodukt, Packaged Media, Open Source oder Dienstleistung (z. B. SaaS) vertrieben werden,
3. und als Server-, Client-Server- oder Web-Anwendungen auf eigener Hardware (z. B. SaaS, Managed Server) oder der des Kunden zum Einsatz kommen,
4. und die anbieterseitig ein Frontend und Support in deutscher Sprache bieten.
Vermeiden Sie Doppeleinträge …
Prüfen Sie vor einem Neueintrag, ob der Eintrag nicht schon bereits besteht. Doppeleinträge werden von uns regelmäßig gelöscht.
Keine orthografischen Extravaganzen …
Schreiben Sie den Anbieternamen in normaler Schreibweise. Verzichten Sie auf orthografische Extravaganzen wie z. B. durchgehende Großschreibweise. Wir behalten uns vor, die Schreibweise unter lexikalischen und katalogisierungstechnischen Gesichtspunkten zu optimieren.
Ohne Empfehlungen kein Erfolg …
Gehen zu einem Neueintrag binnen 30 Tagen keine Empfehlungen und Bewertungen ein, wird er automatisch deaktiviert. Reine Werbeeinträge haben auf Benchpark keinen Erfolg.



