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Definition
Eventagentur im Sinne von Benchpark sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz,
1. deren wesentlicher Geschäftszweck die Planung, Konzeptionierung und Realisierung von Firmenveranstaltungen und/oder öffentlichen Veranstaltungen größeren Rahmens ist,
2. und die entsprechende Aufgaben im Wesentlichen inhaus mit eigenen Fachkräften erledigen (Vermittler oder reine Beratungsunternehmen scheiden also aus),
3. und ihren Kunden Fullservice bieten (Fachagenturen für Künstler, Hostessen, Teilnehmerverwaltung etc. scheiden also aus),
4. und mit mindestens 3 festangestellten Vollzeitmitarbeitern für mehrere Auftraggeber selbstständig arbeiten.



